Allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen

1.       Für alle Lieferverträge gelten die nachstehenden Verkaufsbedingungen. Einkaufsbedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit.

2.       Allen Aufträgen werden die zur Zeit der Lieferung geltenden Preise zugrunde gelegt.

3.       Frachtkosten und Frei-Haus Lieferungen werden mit dem Kauf vereinbart. Der Versand unserer Erzeugnisse erfolgt auf jedem Fall auf Gefahr des Käufers.

4.       Die Zahlungsfrist beträgt, wenn nicht anders vereinbart ab Rechnungsdatum 14 Tage 2% oder 30 Tage netto. Ein Skonto von neuen Rechnungen ist unzulässig, solange   ältere fällige Rechnungen noch unbezahlt sind.

5.       Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2% über den jeweiligen Bundesbankdiskontsatz bzw. dem Referenzzinssatz des europäischen Systems der Zentralbanken zu berechnen.

6.       Eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers, die uns erst nach Vertragsabschluss bekannt werden und die unseren Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet, berechtigt uns trotz vereinbarter Vorleistung, die Abwicklung noch nicht ausgeführter Aufträge Zug um Zug zu verlangen, wenn die uns zustehende Gegenleistung nicht sichergestellt wird.

7.       Von uns nicht zu vertretende Umstände, welche die Herstellung oder den Versand verhindern oder erschweren, wie höhere Gewalt, Krieg, Arbeitskampf, Aufruhr, behördliche Maßnahmen, Energie- oder Rohstoffmangel, Betriebsstörungen oder Ausbleiben von Zulieferungen unserer Lieferanten, befreien uns für die Zeit des Bestehens dieser Umstände von der Lieferpflicht. Dauern diese Umstände länger als zwei Monate an, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

8.       Offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen bei uns geltend gemacht werden. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Gewährleistungsansprüche des Käufers wegen Fehlerhaftigkeit der gelieferten Ware sind auf Ersatzlieferungen beschränkt. Bei fehlgeschlagener Ersatzlieferung kann der Käufer Herabsetzung oder Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

9.       Schadenersatzansprüche des Käufers aus Verschulden bei Vertragshandlungen, Verletzung von Vertragspflichten und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grobem Verschulden des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Beschränkung der Haftung gilt im gleichen Umfang für unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, sind die aus der Natur des Vertrages ergeben, gilt die gesetzliche Haftung.

10.    Bis zur Bezahlung der Lieferung und Regulierung sämtlicher Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Übersteigt der Wert der uns als Sicherheit dienenden Eigentumsvorbehaltsware unsere noch offenen Kaufpreisforderungen um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet.

11.    Eine Gewähr für die Eignung unserer Erzeugnisse für den vom Käufer beabsichtigten speziellen Verwendungszweck kann nicht übernommen werden. Gebrauchsanweisungen, Empfehlungen sowie die Vorschläge unserer technischen Berater werden nach bestem Wissen aufgrund der Erfahrungen in der Praxis abgegeben. Sie befreien den Käufer nicht von eigenen Versuchen und Prüfungen.

12.    Produktionstechnisch bedingt kann sich das Abrollverhalten des Klebebandes durch das Druckbild verändern. Dieses wird nicht als Mangel anerkannt.

13.    Bei Lieferungen von bedruckten Erzeugnissen sind uns Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Menge gestattet.

14.    Die zur Herstellung von bedruckten Erzeugnissen von uns hergestellten Werkzeuge und Druckunterlagen bleiben in unserem Eigentum und Besitz, auch wenn sie dem Käufer besonders berechnet werden. Sie stehen für Nachbestellungen zur Verfügung, soweit diese innerhalb von drei Jahren eingehen.

15.    Maßgebend für die Endgültige Druckausführung von bedruckten Erzeugnissen sind allein die vom Käufer genehmigten Reinzeichnungen. Für übersehenen Satz- und sonstige Fehler, übernehmen wir keine Haftung. Sollen auf Wunsch des Käufers Andrucke oder Reinzeichnungen, die der ursprünglichen Bestellung entsprechen geändert werden, so werden die Kosten der Änderung berechnet.

16.    Bei farbigen Druckausführungen gelten geringfügige farbliche Abweichungen nicht als Mängel.

17.    Bei bedruckten Erzeugnissen trägt der Käufer die Verantwortung dafür, dass ihm die rechtliche Befugnis zur Vervielfältigung der bestellten Druckausführung zusteht. An den von uns angefertigten Entwürfen verbleiben uns die Urheber- und ausschließlichen Nutzungsrechte. Die Anfertigung von Entwürfen wird berechnet, falls ein Auftrag nicht erteilt wird oder wenn die Entwurfsarbeiten einen außergewöhnlichen Aufwand erfordern.

18.    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Hamburg.